Beurteilung von bestehenden Trinkwasseranlagen werden aufgrund von mikrobiologischen Entgleisungen notwendig.

Nach der Trinkwasserverordnung sind bei einer Belastung durch z.B Legionellen nach § 16 Abs. 7 Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist eine Gefährdungsanalyse für das jeweilige Gebäude von einem Sachkundigen zu erstellen.

Auszug aus der Trinkwasserverordnung:Auszug TrinkwasserV

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Andreas Sperrfechter

ö.b.u.v.Sachverständiger der HWK-Heilbronn

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