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Beurteilung von bestehenden Trinkwasseranlagen werden aufgrund von mikrobiologischen Entgleisungen notwendig.
Nach der Trinkwasserverordnung sind bei einer Belastung durch z.B Legionellen nach § 16 Abs. 7 Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere ist eine Gefährdungsanalyse für das jeweilige Gebäude von einem Sachkundigen zu erstellen.
Auszug aus der Trinkwasserverordnung:
Eine neutrale, objektive und diskrete Behandlung und Beratung sicher wir Ihnen zu!
Hier können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen:
Sie können uns per mail erreichen: gutachter(@)sh-sperrfechter.de
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